Entsorgung
In den 1980er und 1990er Jahren spezialisierte sich die ETI auf die Erkennung und Entsorgung problematischer Abfallstoffe. Wir führten damals selbst die fachgerechte Verpackung und Gefahrguttransporte von Sonderabfallstoffen durch. Zu unserem Kundenkreis gehörten Industrie- und Gewerbebetriebe, Kraftwerke ebenso wie Gemeindeabfallsammelstellen und Arztpraxen/Spitäler in der ganzen Schweiz.
Im Ausland z.B. in Kenia, Sambia, Südafrika und Mazedonien waren wir mit der Ausserbetriebnahme und der Entsorgung von PCB-kontaminierten Transformatoren und Kondensatoren beauftragt.
Mit der Jahrtausendwende spezialisierten wir uns auf Sachverständigentätigkeit im Bereich von Bauschadstoffsanierungen und Altlasten, wo wir das Know How aus den früheren nationalen und internationalen Aktivitäten zum Nutzen unserer Kunden einbringen können.
Die Zuweisung der gesetzeskonformen Entsorgungswege von bei Um- und Rückbauten anfallenden Sonderabfallstoffen ist ein integraler Bestandteil von Gebäudechecks. Hierbei werden regionale, respektive kantonale Unterschiede in der aktuellen Ausführungspraxis berücksichtigt.
Bei Submissionen wird seitens Unternehmer eine transparente Darlegung der gewählten Entsorgungsverfahren und Wege gefordert. Der Fokus liegt dabei nebst der Einhaltung der Vorgaben z. B. durch die Abfallverordnung (VVEA) und die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) auf der Wirtschaftlichkeit der angebotenen Lösung.
In der Realisierungsphase wird durch die Fachbauleitung die Einhaltung der Vorgaben über die Entsorgungswege kontrolliert und mittels Erfassen aller Entsorgungsnachweise in der Sanierungsdokumentation zusammengestellt.
Dienstleistungen ETI
- Entsorgungszuweisung aufgrund Befunden aus Gebäudechecks
- Zuweisung der VeVA-Abfallcodes
- Entsorgungskonzepte erstellen/prüfen (bei grösseren Projekten)
- Gestellung von UN-geprüften Leergebinden (falls nicht durch Sanierer selbst)
- Koordination Sonderabfallentsorgung inklusive Gefahrguttransporte
- VeVA-Begleitscheinadministration
- Abklärung und Abgleich Entsorgungslösungen mit kantonalen Vollzugsbehörden
- Kontrolle Zwischenlager Abfallstoffe während Realisierungsphase
- Erfassen der Entsorgungsnachweise (Sanierungsdokumentation)
Richtlinien und Gesetze
Die definitive Version des Moduls «Bauabfälle» der Vollzugshilfe zur Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA, 2016) wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) im September 2020 publiziert. Weitere Teile des Vollzugshilfemoduls «Bauabfälle» sind noch nicht veröffentlicht, so fehlt der Teil «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle».
Durch die dem Schweizer Recht übergeordneten internationalen Chemikalien-Konventionen werden periodisch weitere Stoffe und Applikationen verboten.
Begleitscheinverfahren gemäss VeVA
Gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) müssen Sonderabfalltransporte mittels Begleitscheinen (BGS) durchgeführt werden. Der Begleitschein ist in der Regel durch den Abgeberbetrieb auszufüllen. Auf Wunsch können die Dokumente inklusive Sonderabfalletiketten und Gefahrengutlabels durch die ETI vorbereitet werden.
Der Abgeberbetrieb übergibt die Abfälle zusammen mit dem Begleitschein dem Transporteur, welcher die Abfälle beispielsweise bei der RSMVA Veolia in Basel anliefert. Der Abgeberbetrieb ist verpflichtet, die Begleitscheine mindestens 5 Jahre bei sich aufzubewahren.
Die Empfänger der Abfälle, Entsorgungsunternehmungen oder Deponien, benötigen für die Entgegennahme von Sonderabfällen eine Annahmebewilligung des jeweiligen Kantons.