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Minamata Konvention

Minamata Konvention

Die Minamata-Konvention ist ein globales Abkommen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Einflüssen von Quecksilber.

Die Quecksilberkonvention wurde am 19. Januar 2013 in Genf verabschiedet und trat am 16. August 2017 in Kraft. Die erste Conference of the Parties (COP) fand im September 2017 in Genf statt.

Die Minamata Konvention widmet sich einem globalen und ubiquitären, hochgiftigen Schwermetall. Quecksilber kommt natürlich vor und wird in Alltagsgegenständen verwendet. Aus einer Vielzahl von Quellen wird Quecksilber freigesetzt. Es verfrachtet sich in die Atmosphäre und kontaminiert Boden und Wasser.

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Die Kernelemente des Quecksilberübereinkommens sind:

  • Verbot von neuen Quecksilberminen
  • Ausserbetriebnahme von bestehenden Quecksilberminen maximal 15 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention
  • Kontroll- und Reduktionsmassnahmen für die wichtigsten Emissionsquellen
  • Regelung der Verwendung von Quecksilber im Goldkleinbergbau (artisanal and small scale gold mining, ASGM)  

Die menschlich bedingte Freisetzung von Quecksilber kontrollieren zu können, war ein Hauptanliegen bei der Erarbeitung der Konvention.