19-10-2017
Anpassung der Grenzwerte für Radon per Januar 2018
Ab 2018 wird in der Schweiz - anstatt des bisherigen Grenzwertes von 1'000 Bq/m3 - neu ein Referenzwert von 300 Bq/m3 in Wohn- und Aufenthaltsräumen gelten. Mit der Revision der Strahlenschutzverordnung wurde die zulässige Konzentration von Radon deutlich nach unten korrigiert. Mehr erfahren Sie hier.
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