Brandmelder
Was sind Brandmelder?
Für den technischen Brandschutz werden unter anderem Ionisationsmelder (Brandmelder) eingesetzt. Diese Geräte können den radioaktiven Stoff Americum-241 (Am-241) enthalten.
Einige Brandmelder sind deutlich mit dem Strahlenzeichen (schwarzes Flügelrad auf gelbem Grund) und dem Wort „Radioaktiv“ gekennzeichnet.
Teilweise können Brandmelder aufgrund der Typennummer in radioaktive oder nicht radioaktive Geräte eingeteilt werden.
Eigenschaften/Anwendungen
Die Melder arbeiten mit einem radioaktiven Strahler und können unsichtbare, d.h. kaum reflektierende Rauchpartikel erkennen.
Im Normalzustand erzeugen die Alphastrahlen der radioaktiven Quelle zwischen zwei geladenen Metallplatten in der Luft Ionen, so dass Strom zwischen den Platten fliessen kann. Wenn Rauchpartikel zwischen die Platten gelangen, fangen diese einen Teil der Ionen durch elektrostatische Anziehung ein, wodurch die Leitfähigkeit der Luft verringert und somit der Strom kleiner wird. Bei Verringerung des Stromflusses schlägt der Ionisationsmelder Alarm.
Brandmeldesysteme werden in den verschiedensten Objekten und Gebäuden, Einrichtungen und Betrieben standardmässig als Brandschutz installiert.
Risiken
Das Gefährdungspotenzial eines einzelnen Melders ist bei bestimmungsgemässem Gebrauch und fachgerechter Entsorgung gering. Ungeöffnet und unbeschädigt sind Ionisationsmelder mit Alpha- oder Betastrahlern völlig ungefährlich, da keine Strahlung nach aussen gelangt.
Die Geräte dürfen jedoch nicht bei der Abnahme oder Wartung geöffnet werden! Americum behält auch dann seine Gefährlichkeit, wenn der Melder seine ursprüngliche Funktion verloren hat.
Unbedingt vermieden werden muss eine Strahlungsaufnahme aufgrund des Umgangs mit beschädigten Ionisationsrauchmeldern. Alphastrahlung hat von innen nur eine kurze Reichweite, überträgt deshalb auf engstem Raum die gesamte hohe Energie auf die umliegenden Zellen. Deshalb kommt es in diesen Bereichen zu hohen spezifischen Schäden, die grosse Folgewirkung zeigen.
Bei beschädigten Geräten ist der Rat von Fachkräften einzuholen (beispielsweise beim BAG, PSI Villigen oder bei der Suva).
Gesetzliche Vorschriften
Ein eigentliches Verbotsjahr für radioaktive Brandmelder gibt es in der Schweiz nicht. Da solche Geräte aber nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, werden Zulassungen seitens des BAG nicht mehr erneuert.
Alle verbauten Melder sind bei der Gebäudeversicherung und den Herstellern dokumentiert. Bevor eine Anlage ausgebaut oder an Dritte weitergeleitet wird, muss dies deshalb immer vorab der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage radioaktive Bauteile enthält oder nicht. Meistens besteht auch ein Wartungsvertrag mit der Herstellerfirma, deshalb muss auch diese über eine Demontage oder Weiterleitung informiert werden.
Zu einer Brandmeldeanlage gehört eine Fernübermittlung. Dafür bestehen ebenfalls Verträge mit verschiedenen Partnern wie der Feuerwehr, TUS, Certas etc. Diese Verträge müssen bei einer Ausserbetriebssetzung vorab gekündigt werden.
Ein Ausbau oder Austausch von Ionisationsrauchmeldern darf nur durch qualifiziertes Personal von Firmen vorgenommen werden, die für diese Tätigkeit im Besitz einer entsprechenden Bewilligung des BAG sind (z. B. der Gerätehersteller).
Ionisationsrauchmelder dürfen weder über den Hauskehricht noch auf andere Weise entsorgt werden. Um einen Brandmelder als radioaktiv oder nicht radioaktiv zu deklarieren, empfiehlt es sich anhand der Artikelnummer sowie des Herstellers dies vorab abzuklären.
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