ETI Umwelttechnik AG
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Fachbauleitung

Gemäss der Bauarbeitenverordnung (BauAV, Kapitel 6, Art. 60, Abschnitt 4) sowie den EKAS Asbest- und PCB-Richtlinien ist bei Schadstoffsanierungsprojekten eine begleitende fachkundige Aufsicht vorgeschrieben.

Bei Schadstoffsanierungen übernehmen wir die Fachbauleitung, kontrollieren und überwachen die Abläufe, die Arbeitssicherheit und die gesetzeskonforme Entsorgung. Dazu gehören die Abnahmen und Freigaben von Sanierungszonen inklusive Abnahmeprotokollen. Wo vorgeschrieben oder erwünscht, führen wir auch Zonenfrei- und Kontroll-Raumluftmessungen durch.

Die Sanierung wird zusammen mit den Meldeformularen, Abnahmeprotokollen, Untersuchungsberichten und Entsorgungsnachweisen in einer Sanierungsdokumentation für die Bauakten zusammengefasst.

Ablauf Realisierungsphase

  • Koordination & Kommunikation mit Behörden, Unternehmern, Bauleitung, Mietern
    und Anrainern
  • Startsitzung mit Unternehmer(n) und Bauleitung
  • Kontrolle Sanierungsplan und Schutzvorkehrungen Schadstoffsanierung
  • Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
  • Bestimmung von Art und Anzahl Raumluftmessungen
  • Kontrolle Ausführungsqualität Sanierung (Sichtabnahmen und analytisch)
  • Zonenfrei-/Kontrollmessungen gemäss EKAS- Richtlinie 6503 und PCB-Richtlinie
  • Abnahmen und Freigaben Sanierungszonen respektive Bauteile inklusive Abnahmeprotokolle
  • Sanierungsdokumentation und/oder Abnahmeprotokolle und Entsorgungsnachweise gemäss VVEA, EKAS-Richtlinie 6503 und PCB-Richtlinie für die Bauakten
  • Schnittstellenkoordination Schadstoffsanierer, Baumeister/Rückbauer etc.
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