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REACH

REACH - EU Chemikalienverordnung

Die Schweiz hat ihr Chemikalienrecht erst 2005 mit dem bis dahin geltenden EG-Chemikalienrecht harmonisiert. Mit der Inkraftsetzung von REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in der EU im Juni 2007 weicht das Schweizer Recht erneut von demjenigen der EU ab.

REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die REACH Verordnung hat zum Ziel, Mensch und Umwelt besser vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien zu schützen und Innovationen zu fördern.

Der Kernpunkt von Reach ist, dass in der EU nicht wie bisher nur neu entwickelte chemische Stoffe, sondern auch die vor 1981 verwendeten Altstoffe etappenweise registriert und hinsichtlich der Risiken für Mensch und Umwelt beurteilt werden müssen. Stoffe die nicht innerhalb dieser Frist registriert werden, dürfen nicht mehr produziert oder in die EU eingeführt werden.

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Die Verwender von Chemikalien müssen über die gesamte Lieferkette besser über die Risiken und Schutzmassnahmen informiert werden. Besonders gefährliche Stoffe müssen von den Herstellern wenn möglich durch weniger gefährliche Ersatzstoffe substituiert werden. REACH regelt zudem den Zugang zu den Informationen über die registrierten Stoffe.

Am 1.7.2015 ist in der Schweiz die Totalrevision der Chemikalienverordnung in Kraft getreten, welche auch bestimmte technische Anpassungen an die REACH-Verordnung beinhaltet. Die Einführung der Kernelemente von REACH (Registrierung und Zulassung von Chemikalien) würden jedoch Änderungen auf Gesetzesstufe voraussetzen. Ob und in welchem Ausmass die REACH-Grundsätze in der Schweiz eingeführt werden sollen, ist noch offen.