Asbest
Was ist Asbest?
Das Wort Asbest kommt vom griechischen «asbestos» und bedeutet unzerstörbar, unvergänglich, unauslöschlich. Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe von natürlich vorkommenden, mineralischen Fasern (Silikate).
Es gibt sechs Typen von Asbest, vier davon hatten eine wirtschaftliche Bedeutung und wurden im Bauwesen verwendet: vorwiegend Weissasbest (Chrysotil), Blauasbest (Krokydolith), Braunasbest (Amosit) sowie seltener Anthopyllit. Heute noch spezifisch abgebaut und verwendet wird ausschliesslich Chrysotil. Die Typen Tremolit und Aktinolith fanden ihren Gebrauch grösstenteils in der Schmuckindustrie, wie z. B. als geschliffene Schmucksteine.
Eigenschaften
Die besonderen Eigenschaften von Asbest sind die Beständigkeit gegenüber Feuer, extremer Hitze, Säuren und damit auch gegen jegliche Umwelteinflüsse.
Überdies zeichnet sich Asbest durch eine besonders hohe Zugfestigkeit und Elastizität aus.
Aufgrund dieser physikalischen Eigenschaften wird auch heute noch in einigen Ländern (Weiss-)Asbest in Industrie und Technik sowie in einer Vielzahl von Bau- und Werkstoffen eingesetzt.
Anwendungen und Vorkommen
Asbestmineralien sind üblicherweise im Felsmaterial eingeschlossen und kommen unter anderem auch im Alpen-Gestein vor.
Der Abbau erfolgt dabei meist in Minen, welche grösstenteils in Nordamerika, Südafrika, Russland und Brasilien vorkommen.
Asbest fand im zwanzigsten Jahrhundert Anwendung in mehr als 3’500 Produkten und wurde primär in bautechnischen und Brandschutzprodukten, in Wärme-, Kälte-, Schall- und Elektroisolationen verwendet. Man unterscheidet dabei hauptsächlich folgende drei Anwendungsformen:
- Schwach gebundene Asbestprodukte
- Fest gebundene Asbestprodukte
- Produkte aus reinen Asbestfasern
Dank dem Verbot im Jahre 1990 sind in der Schweiz neu hergestellte asbesthaltige Erzeugnisse praktisch verschwunden. Zurückgeblieben sind aber unzählige alte Gebäudeteile, technische Einrichtungen und Werkmaterialien wie z. B. Dichtungen, in denen, zum Teil unerkannt, noch grössere Mengen Asbest vorhanden sind. In Deutschland wurde Asbest 1995, in der EU ab 2005 verboten. Weltweit wird Chrysotil bis heute abgebaut und genutzt.
Asbest schwach gebunden
Die Asbestfasern sind durch Bindemittel nur schwach ins Produkt eingebunden. Der Asbestanteil beträgt meist mehr als 40 Gewichts-%. Anwendungsbeispiele für schwach gebundenen Asbest sind:
- Asbestkarton
- Leichtbauplatten
(Brandschutzverkleidungen Türen/Wand/Decke, Elektro- und HLKS-Anlagen) - Matten/Platten der Isolier- und Dämmtechnik
- Bodenbeläge (Cushion Vinyl 3-Schichten-Beläge)
- Gewebe und Dichtungsschnüre
- Spritzputz
- Füllstoffe
- Gipse und Verputze
- Bitumenhaltige Spachtelmassen
- Anstriche (Korrosionsschutz)
Bei Materialien aus schwach gebundenem Asbest, können auch im Normalzustand, ohne mechanische Einwirkung, z. B. infolge Durchzugs, gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden.
Asbest fest gebunden
Die Asbestfasern sind durch Bindemittel fest ins Produkt eingebunden. Der Asbestanteil beträgt in der Regel weniger als 20 Gewichts-%. Anwendungsbeispiele für fest gebundenen Asbest sind:
- Faserzement (Dächer, Fassaden, Rohrleitungen, Kabelkanäle, Tröge)
- Fensterkitte (Verglasung, Anschlag Fenster an Mauer)
- Brems-/Kupplungsbeläge (Liftmotoren)
- Fliesenkleber (Keramikplatten an Boden/Wand/Sockel)
- Bodenkleber (Kunststoffbeläge)
- Kunststoffbeläge (PVC-Bodenbelagsplatten/-bahnen und Wandbeläge)
- Dachpappen
- Bitumenmatten
In der Regel werden nur bei mechanischen Einwirkungen, respektive Beschädigungen des intakten Materials Asbestfasern in die Raumluft freigesetzt.
Reine Asbestfasern
Der Asbestanteil beträgt bis zu 100 Gewichts-%. Anwendungsbeispiele für Produkte aus reinem Asbest sind:
- Asbestschnüre
- Isolationsbänder und Dichtungen (Brandschutz in Öl- und Kachelöfen, Kesseln und Brennern)
- Asbestkissen und Asbesttücher (Wärmedämmung und Brandschutz)
- Brandabschottungen bei Wanddurchführungen von Kabelkanälen
Bei Produkten aus reinen Asbestfasern besteht bereits im Normalzustand ohne Fremdeinwirkung, durch Luftzirkulation und Vibrationen in der Umgebung eine erhöhte Faserfreisetzung. Hier besteht ein besonders hohes Gesundheitsrisiko.
Risiken
Die Tücke von Asbest liegt in seiner physikalischen Eigenschaft. Beim Bearbeiten oder Beschädigen von asbesthaltigen Werkstoffen werden Asbestfasern freigesetzt, welche sich in der Raumluft verteilen. Diese spalten sich der Länge nach in immer feinere Fäserchen. Diese können tausendmal dünner sein als ein menschliches Haar und über die Atemwege in die Lungenbläschen gelangen.
Die Fasern können vom Menschen schlecht oder überhaupt nicht abgebaut oder ausgeschieden werden. Sie können jahrzehntelang dort verbleiben und ins angrenzende Bauch- und Brustfell gelangen. Nach Latenzzeiten von ca. 15 bis 40 Jahren können kanzerogene Krankheitsbilder der Atmungsorgane, des Bauchfellraums und der Brust auftreten (Asbestose, Mesotheliom, Bronchialkarzinom).
Bereits 1900 wurde die Asbestose als Krankheit entdeckt. 1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt.
Im Normalzustand (ohne Beschädigung) stellen Produkte aus fest gebundenem Asbest keine unmittelbare Gefährdung dar. Beim Beschädigen oder mechanischen Bearbeiten werden jedoch gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt.
Gesetzliche Vorschriften
Mitte der 1970er Jahre wurde die Anwendung von Isolationen aus Spritzasbest eingestellt und seit 1990 gilt in der Schweiz das generelle Verbot, asbesthaltige Erzeugnisse herzustellen oder einzuführen. Ein weltweites Asbestverbot ist jedoch noch nicht in Kraft. So wird z. B. Chrysotil heute noch in Minen u.a. in Russland, Kasachstan und China abgebaut.
In der Schweiz besteht aufgrund des hohen Gefährdungspotentials von Asbest eine Meldungs- sowie Sanierungspflicht für Produkte aus reinen Asbestfasern oder aus schwach gebundenem Asbest. Dies wurde am 1. Januar 2009 in der Bauarbeitenverordnung (BauAV) festgelegt.
Die meisten Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur durch Suva-geprüfte Asbestsanierer ausgeführt werden. Bestimmte Anwendungen, wie beispielsweise Elektrotableaus können auch durch Elektriker mit Suva-/VSEI-Asbest-Ausbildung demontiert werden. Abfälle, die asbesthaltiges Material enthalten, sind fachgerecht zu kennzeichnen und entsprechend den kantonalen Vorschriften einer dafür vorgesehenen Deponie zuzuführen.
Sollte erst im Verlauf der Bauarbeiten der Verdacht auf Asbest aufkommen, so müssen die Arbeiten sofort eingestellt werden. Deshalb empfiehlt sich, die erforderlichen Massnahmen vor Beginn der Sanierungs-/Rückbauarbeiten fachmännisch ermitteln zu lassen.
Das Vorgehen und die Schutzmassnahmen für eine fachgerechte Sanierung von Asbestanwendungen sind in verschiedenen Vorschriften und Merkblättern gesetzlich geregelt (z. B. EKAS-Richtlinie, Suva Factsheets und Broschüren).
Kantonal oder regional können weitere, spezifische Auflagen gemacht werden. So sind beispielsweise in der Stadt Zürich Konzepte für die Sanierung von Asbestvorkommen dem Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) zur Prüfung einzureichen.