Neophyten
Was sind Neophyten?
Gebietsfremde Pflanzenarten, welche in die Schweiz eingeführt wurden und sich etabliert haben, nennt man Neophyten.
Vorkommen
Das Zürcher Start-up In-Finitude entwickelte eine Geoplattform „Pollenn“, welche auf die Gefährdung sowie Verbreitung der Neophytenarten aufmerksam macht.
Zusätzlich bietet die Plattform eine Menge an Informationen betreffend den Eigenschaften, Auswirkungen und den Kosten der fachgerechten Ausrottung der verbotenen Neophytenarten. Weitere hilfreiche Informationen zu diesen Themen sind auch auf der Plattform von info flora zu finden.
Risiken
Bereits einzelne Exemplare können für Tiere und den Menschen gesundheitsschädigend sein, gefährden unsere einheimischen Pflanzen, destabilisieren Bachufer oder schädigen Bauten. Sie gelten als der zweithäufigste Grund für den Rückgang einheimischer Pflanzenarten wie etwa der Alpenrose, gleich nach der Zerstörung natürlicher Biotope durch den Menschen.
Gesetzliche Vorschriften
Gemäss der Freisetzungsverordnung (FrSV) vom 10. September 2008 wird vermehrt auf die Einbringung sowie Vervielfältigung der Neophyten geachtet. Bereits für 18 der 58 invasiven Neophyten, die sich auf den Mensch und die Natur gefährlich auswirken können, wurde der Verkauf/Einfuhr, die Verbreitung sowie die Anpflanzung schweizweit verboten.
Die Kommunen sind dafür zuständig, die Ausbreitung zu unterbinden oder je nach Art gleich auszurotten. Da für Privateigentümer noch keine rechtlichen Anordnungen für die Verhinderung der Ausbreitung getroffen wurden, bleibt die Umsetzung schwierig. Einige Kantone sind daher dazu übergegangen, bei Baueingaben Erhebungen zu Neophyten zu verlangen.
Daher fordert im Kanton Graubünden das Amt für Umwelt und Natur (ANU) bei Bauvorhaben eine Abklärung des Untergrundes auf Neophyten. Mehr dazu ist auf der Website des ANU Graubünden einsehbar. Im Kanton Graubünden kann eine Beurteilung der Pflanzen über das ANU oder direkt über die kommunalen Ansprechpersonen für invasive Neophyten (KAFIN) beantragt werden.
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