Bauschadstoffe
Besonders im Zeitraum von Ende der 1950er Jahre bis anfangs der 1990er Jahre wurden diverse damals handelsübliche, aber heute als schadstoffhaltig und gesundheitsgefährdend bekannte Stoffe und Bauteile im Bauwesen und der Industrie eingesetzt. Aufgrund der überaus guten technischen Eigenschaften, wie beispielsweise der Langlebigkeit, Feuerbeständigkeit, Elastizität und Zugfestigkeit wurde die negative Umweltbeeinflussung oder gar teils akute Gesundheitsgefährdung jahrzehntelang unterschätzt.
Zu den heute bekanntesten Bauschadstoffen zählen beispielsweise:
- Asbest in fest und schwach gebundener Form in mehr als 3‘500 Anwendungen
- Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Chlorparaffine (CP) in Fugendichtungsmassen, Farben und Korrosionsschutzbeschichtungen
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Beschichtungen, Teerölen und Korkdämmungen
- Elemente (zumeist Schwermetalle) in Korrosionsschutz und Beschichtungen
- Künstliche Mineralfasern (KMF)
- Holz- und Flammschutzmittel
- sowie viele mehr
Die Erläuterungen in den Unterkapiteln zu den am häufigsten vorkommenden Bauschadstoffen vermitteln verständliche Grundinformationen.
Wer heute einen Rück- oder Umbau eines vor den 1990er Jahren erbauten Gebäudes plant, sollte sich vorgängig über die Ist-Situation informieren.
In der Schweiz verlangt die Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Art. 3, dass Bauarbeiten so geplant werden, dass Risiken minimiert und Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden. Besteht der Verdacht, dass gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder Polychlorierte Biphenyle (PCB) auftreten können, so müssen die Gefahren eingehend ermittelt werden.
Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) verpflichtet seit 2016 Bauherrschaften und Bauherrenvertreter unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit dem Baubewilligungsgesuch Unterlagen zu Bauschadstoffen einzureichen. Diesbezüglich sind auch kantonale und städtische Unterschiede zu berücksichtigen.
Die Ermittlung der Bauschadstoffe erfolgt mittels Gebäudecheck mit stichprobenartiger Beprobung und Laboranalytik. Die Befunde und deren Massnahmen werden dabei in einem Bericht festgehalten und ein Entsorgungskonzept erstellt. Der Bericht Gebäudecheck Bauschadstoffe kann zusammen mit dem Formular „Entsorgungserklärung“ (Kantonsabhängig) beim zuständigen Bauamt zusammen mit den weiteren Baubewilligungsunteralgen eingereicht werden.
Gerne stellen wir Ihnen individuelle Angebote für (Teil-)Gebäudechecks zusammen und stehen für spezifische Anfragen zur Verfügung.
VVEA Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
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